Ihre Vorteile im Überblick
So geht's
Als Erstes prüfen Sie bitte, ob Ihre Software oder Apps auf dem neuesten Stand sind. Veraltete Versionen führen zu Fehlermeldungen. Nur die neueste Version arbeitet mit der Geräteerkennung fehlerfrei.
Die wichtigsten Infos zu unserer App Sparkasse mit Links, Anleitungen und Screenshots haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Die wichtigsten Infos zu unserer App S-Invest mit Links, Anleitungen und Screenshots haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Die wichtigsten Infos zu unserer App Sparkasse Business mit Links, Anleitungen und Screenshots haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Die wichtigsten Infos zu unserer Banking-Software SFirm Business mit Links zu den relevanten Handbüchern haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Bei der Anmeldung zum Online-Banking haben Sie die Wahl, ob Sie ein genutztes Gerät speichern möchten.
Sie melden sich von einem unbekannten Gerät an?
Sie melden sich mit einem vorab gespeicherten Gerät an?
Sie entscheiden zukünftig bei der Anmeldung, ob Sie das genutzte Gerät speichern und sich an diesem in Zukunft ohne die zusätzliche Freigabe anmelden wollen.
Nach Klick auf [Weiter] prüft die Anwendung, ob das Gerät bereits bekannt ist und gespeichert wurde. In diesem Szenario ist das Gerät noch nicht hinterlegt. Die Maske zur Eingabe der Online-Banking-PIN wird angezeigt. Hinzu kommt ein Schalter (sogenannter Toggle-Switch) über den Sie das erkannte Gerät speichern können.
Künftig erkennen Sie bei der Anmeldung auch, dass Sie auf einem wiedererkannten, gespeicherten Gerät aktiv sind.
Für eine erfolgreiche Wiedererkennung hinterlegter Geräte ist das Setzen eines Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Daher ist es erforderlich, dass Sie Cookies im Browser zulassen. Auch nach Löschen der Cookies oder Nutzung eines anderen Browsers kann das Gerät nicht wiedererkannt werden. In diesem Fall ist bei Anmeldung eine erneute Freigabe erforderlich.
Bei Aufruf der Internet-Filiale wird das technisch notwendige Cookie "DeviceID" gesetzt. Das Cookie enthält eine zufällig generierte Zahl (UUID - Universally Unique Identifier), die damit im Browser des Kunden als Cookie-Merkmal abgelegt wird.
Da es sich um eine sicherheitsrelevante, technische Information ähnlich einer Sitzungs-ID handelt, fällt das Cookie in die Kategorie der „notwendigen Cookies“, die keine explizite Zustimmung erfordern.
In den Datenschutzhinweisen sind in Kapitel III.2 Verwendung von Cookies - Cookie, Klassifizierung und Speicherdauer aufgeführt.
Die erfolgreiche Wiedererkennung von bereits hinterlegten Geräten setzt voraus, dass Sie Cookies im Browser zulassen. Auch nach Löschen der Cookies oder Nutzung eines anderen Browsers kann das Gerät nicht wiedererkannt werden. In diesem Fall ist bei Anmeldung eine erneute Freigabe durch ein TAN-Verfahren erforderlich.
FAQ
Um Ihnen eine Nutzung des Online-Bankings auch ohne die Bestätigung mittels TAN-Freigabe bei jedem Login zu ermöglichen, prüft unser Online-Banking, mit welchem Gerät beziehungsweise Browser Sie sich anmelden. Haben Sie dieses Gerät bereits als bekannt gespeichert, genügt für die Anmeldung der Anmeldename und die Online-Banking-PIN.
Künftig benötigen Sie für den Login zum Online-Banking in der Internet-Filiale eine Freigabe mittels TAN-Verfahren. Häufig von Ihnen genutzte Geräte können Sie als bekannt speichern und diese dann auch ohne TAN-Freigabe bei zukünftigen Anmeldungen nutzen. So wird es Betrügerinnen und Betrügern erschwert, sich mit ergaunerten Zugangsdaten in Ihrem Online-Banking anzumelden.
Nein, die Geräteerkennung ist nicht verpflichtend. Wenn Sie auf einem fremden Gerät das Online-Banking nutzen, müssen Sie dieses Gerät auch nicht als bekannt speichern.
Wahrscheinlich ist im Browser die Verwendung von Cookies deaktiviert. Nach Aktivierung sollte das Problem behoben sein. Manche Browser sind so eingestellt, dass Sie beim Beenden automatisch alle Cookies löschen.
Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine Anti-Viren-Software oder ein Browser-Plugin, das Sie eventuell verwenden. Stellen Sie bitte sicher, dass die Cookies im Online-Banking verwendet werden können.
In folgenden Fällen kann es passieren, dass bei der Anmeldung in Ihr Online-Banking zusätzlich eine TAN beziehungsweise eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt wird:
Aktuell gibt es keine Begrenzung der Speicherung von Geräten.
Die Geräteerkennung ist in der App "Sparkasse" bzw. "Sparkasse Business" seit April 2024 integriert.
Die Mindestversion für die App Sparkasse / Sparkasse Business:
iOS: 6.5.3
Android: 6.5.2
Im Online-Baning unter dem Menüpunkt "Einstellungen" >>> "Sicherheit und TAN-Verfahren" >>> "Sicherheit" kann die Geräteverwaltung aufgerufen werden. Hier können die gespeicherten Geräte eingesehen und bei Bedarf gelöscht werden. Auch die Löschung aller Geräte ist dort mit dem Knopf "Alle Geräte löschen" möglich.
Für Sie fallen hier keine weiteren Kosten an.
Dadurch, dass die Anmeldung zum Online-Banking nach Einführung der Geräteerkennung auf zwei Bildschirmseiten verteilt ist, kann es unter Umständen zu Problemen mit Passwortmanagern kommen.
Das gleiche gilt für die Passwortspeichermöglichkeit in gängigen Browsern. Im Regelfall funktionieren diese Passwortmanager wieder, wenn Sie die Anmeldedaten noch einmal neu eingeben.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Anmeldedaten nicht mehr kennen sollten, beantragen Sie diese nicht direkt neu. Die Anmeldedaten sind weiterhin im Passwort-Manager bzw. im Browser gespeichert. In gängigen Browsern erreichen Sie die Passwortfunktion in den Einstellungen.
Bitte beachten Sie, dass die ungesicherte Speicherung des Online-Banking-Passworts gegen die in den Kundenbedingungen vereinbarten Sorgfaltspflichten verstößt. Achten Sie daher darauf, dass der Zugang zu den gespeicherten Anmeldedaten mit einem (Master-)Passwort gesichert ist.
Schützen Sie Ihre Konten und Depots vor unberechtigten Zugriffen. Verfolgen Sie die aktuellen Sicherheitswarnungen Ihrer Sparkasse und beachten Sie ein paar einfache Regeln zur sicheren Nutzung des Internets.
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